VermögensNACHFOLGE – nur mit einem ganzheitlichen Konzept schaffen Sie Klarheit für alle Beteiligten

VermögensNACHFOLGE – nur mit einem ganzheitlichen Konzept schaffen Sie Klarheit für alle Beteiligten

VermögensNACHFOLGE ist das Spezialgebiet der St. Tönis‘erin Heike Werner. Sie ist Partner in der Kanzlei Hahlen, Nellessen et Jansen, Steuerberater – Partnerschaft mbB, in Krefeld auf der Uerdinger Str. 362.
„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass VermögensNACHFOLGE ein wichtiges und sensibles Thema ist, welches mit Kompetenz und Vertrauen beraten werden muss.“ Das Thema VermögensNACHFOLGE ist für beide Generationen eine Herausforderung. Während die Geber-Generation sich mit dem eigenen Ableben auseinander setzen muss, ist dieses Thema für die Nachfolgegeneration genauso schwer anzusprechen. Einerseits will keiner als „Erbschleicher“ gelten, andererseits besteht ein berechtigtes Interesse, dass die Vermögenswerte transparent sind. Klare Regelungen und eine offene Kommunikation helfen Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Im vergangenen Jahr wurden zum Beispiel mehr als 100 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt. Es handelt sich sowohl um Betriebs- als auch um Privatvermögen. Vielfach ist auch Immobilien- und Kapitalvermögen betroffen. Zudem gibt es zunehmend grenzüberschreitende Fälle, d.h. Auslandsvermögen ist betroffen, z.B. die Ferienwohnung in Spanien oder das Depot in der Schweiz. Spezialerfahrung und detailliertes Wissen sind die Voraussetzungen für eine kompetente und vertrauensvolle Beratung.

VERMÖGENSNACHFOLGE
Kompetente und Vertrauensvolle Beratung

Dipl.-Kff. Heike Werner, Steuerberaterin, hat sich deshalb auf diesem Gebiet besonders qualifiziert: „Als Steuerberaterin bin ich steuerlich und wirtschaftlich besonders versiert und arbeite viel mit Rechtsanwälten, Notaren, Finanzdienstleistern und Versicherern zusammen. Ein Netzwerk auf das wir zugreifen, soweit es der Fall erfordert. Ich habe mich deshalb spezialisiert und bin Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und außerdem zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). So habe ich ein profundes Wissen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.“

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„Mich interessieren die Menschen und ihre Lebenswerke, die sie zielsicher in die nächste Generation übergeben möchten.“ Nicht nur die Vermögensstrukturen sind heute immer komplexer, sondern auch die persönlichen Lebensverhältnisse. Besonderheiten von Patchwork-Familien oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind zu berücksichtigen.

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNGEN

Besonderen Schutz bedürfen vor allem behinderte oder überschuldete Nachfolger. Hier helfen z.B. Testamentsvollstreckungen. „Ja, ich weiß, der Begriff klingt nicht schön…der Vollstrecker… Aber in Wirklichkeit ist dieses Amt sehr hilfreich.“ Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe den Willen des Übergebers durchzusetzen. Der gut ausgewählte Testamentsvollstrecker soll deshalb eine neutrale Person sein, die frei von familieninternen Emotionen handeln kann und zudem wirtschaftlich und rechtlich besonders qualifiziert ist.
Wer eine Testamentsvollstreckung vorsehen möchte, muss diese ausdrücklich in seinem Testament anordnen.

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GANZHEITLICHE NACHFOLGEKONZEPTE

Insgesamt geht es nicht darum einzelne Vermögensgegenstände isoliert zu betrachten und auf konkrete Personen zu übertragen. Nein – Der Gesamtüberblick ist notwendig, um das große Ganze nicht aus den Augen zu verlieren. Das heißt, alle Vermögenswerte (auch Auslandsvermögen) müssen strukturiert und transparent gemacht werden. Was soll aus Ihrem Lebenswerk werden? Sind alle Zugangsdaten (Kennwörter, etc.) bekannt und auffindbar? Sind Sie vor dem Hintergrund Ihrer aktuellen und zukünftigen Lebenssituation sowie der individuellen Chancen-/ Risikobereitschaft richtig aufgestellt?
Dann sollten die persönlichen Lebensverhältnisse festgestellt werden. Welche gesetzlichen Erben gibt es? Wer hat Pflichtteilsrechte? Sind weitere Personen zu berücksichtigen? Sollen Vermögenswerte konkret einzelnen Personen zugewiesen werden?
Wenn die Ziele feststehen, prüfen wir die Möglichkeiten der Steueroptimierung. Ob im Rahmen von lebzeitigen Schenkungen, Nießbrauchrechten, Vermächtnissen, Optimierung des Freibetragspotentials oder anderer Möglichkeiten. Gerade im Steuerrecht zeigt sich, dass sich planvolles Handeln auszahlt.

 

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