Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

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Seit dem 26. Oktober 2022 kann an Beschäftigte steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro pro Person gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers handelt. Die Prämie kann auch nur an einzelne Arbeitnehmer/Innen oder in Teilbeträge bis längstens 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden.

Wenn Sie mehr hierzu wissen möchten, schreiben Sie uns auf info@hnjp.de oder rufen uns an: 02151 / 807311 oder 02151 / 8073 0.