Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe – 31.3.2023

Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe – 31.3.2023

in Neuigkeiten

Achtung – am 31.3.2023 endet die Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe.

Nicht bis zum 31. März eingereichte Endabrechnungen haben zur Folge, dass der Neustarthilfe-Vorschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.