Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe – 31.3.2023
Achtung – am 31.3.2023 endet die Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe.
Nicht bis zum 31. März eingereichte Endabrechnungen haben zur Folge, dass der Neustarthilfe-Vorschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.