Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe – 31.3.2023
Achtung – am 31.3.2023 endet die Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe. Nicht bis zum 31. März eingereichte Endabrechnungen haben zur Folge, dass der Neustarthilfe-Vorschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.
1. Platz als familienfreundliches Unternehmen
2019-12-05 HNJP Krefeld_ Familienfreundlichste Unternehmen ausgezeichnet
Erhöhung Mindestlohn 2019
Entscheidung der Mindestlohn-Kommission über die Höhe des Mindestlohns