Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe – 31.3.2023

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Achtung – am 31.3.2023 endet die Frist zur Endabrechnung der Neustarthilfe. Nicht bis zum 31. März eingereichte Endabrechnungen haben zur Folge, dass der Neustarthilfe-Vorschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.

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