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Willkommen bei Hahlen, Nellessen & Jansen
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Im Folgenden finden Sie aktuelle Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium, die wir für Sie zusammengestellt haben, eine Übersicht zu den von uns angebotenen Dienstleistungen, unser Team, eine individuelle Anfahrtsbeschreibung und natürlich Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Durchsicht unserer Seiten.
Ihr HNJP-Team |
26.09.2011 - Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt | Die wichtigsten Regelungen:
- Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen.
- Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
- Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
- Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
Allerdings hatte man sich im Vorfeld verständigt, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung aus dem Gesetz zu streichen. Damit war der Weg für die Zustimmung des Bundesrates frei.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.9.2011
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05.07.2011 - Umsatzsteuer | Warnung vor falschen MwSt.- Identifikationsnummern (EU-Kommission) | Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass
Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine
gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu
erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EUDokuments.
Die Kommission möchte die Steuerpflichtigen daran erinnern, dass nur die
Steuerverwaltungen das Recht haben, eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu
vergeben. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des
Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird Ihnen die Rücksprache mit
der zuständigen Steuerverwaltung empfohlen. Mehr Informationen über die
Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für alle Mitgliedstaaten können auf der
Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen werden.
Quelle: EU-Kommission |
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